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Grußbotschaft der DGHS

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben begrüßt die Bemühungen der Österreichischen Gesellschaft für ein Humanes Lebensende um die Anerkennung und Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende.

Zur verfassungsmäßigen Freiheit jedes urteilsfähigen Erwachsenen gehört auch das Recht, über Zeitpunkt und Umstände seines Todes selbst zu bestimmen. Aus dem Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben abgeleitet werden.

Eine Liberalisierung der Gesetzgebung zur Sterbehilfe ist nicht nur notwendig, um dem sich in allen deutschsprachigen Ländern vollziehenden Wandel in den gesellschaftlichen Werthaltungen Rechnung zu tragen. Die geltenden Gesetze werden auch dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates nur unzureichend gerecht.