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Neues Sterbeverfügungsgesetz großer Schritt in die richtige Richtung

Sterbehilfe muss in allen Pflegeheimen und Hospizeinrichtungen möglich sein. Werbeverbot könnte Zugang zu Grundrecht massiv einschränken.

Durch das Urteil des VfGH vom 11.12.2020 wurde ein menschenrechtswidriges Gesetz aus dem Jahre 1934 (!) aufgehoben. Österreich hat damit einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstbestimmung für Schwerkranke und Leidende gesetzt. Das vom BMJ danach eingerichtete „Dialogforum Sterbehilfe“, das diesen Entscheid in der Folge evaluierte, war jedoch nicht repräsentativ für die österreichische Bevölkerung, denn dort waren konfessionelle Gruppen überstark vertreten. „Aber die nun vorliegende Einschränkung auf bestimmte Diagnosen entspricht nicht dem Geist der VfGH-Entscheidung. Außerdem muss gewährleistet sein, dass jeder das Recht auf sanften und sicheren Freitod in jeder öffentlich finanzierten Einrichtung ohne unangemessene Hürden in Anspruch nehmen kann", fordert Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL). 

Keine Zwei-Klassen-Sterbehilfe

Begrüßt wird auch der Ausbau von Hospizeinrichtungen und der palliativmedizinischen Versorgung. Die staatlichen Förderungen sollten jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass auch dort ein berechtigter Sterbehilfewunsch realisiert werden kann. Die Kosten der Sterbehilfe selbst sollen eine garantierte Kassenleistung sein, damit eine „Zwei-Klassen-Sterbehilfe“ von Anfang an unterbunden wird. Auch das geplante Werbeverbot für hilfeleistende Organisationen und Ärzte wird kritisch gesehen. 
„Es muss jedenfalls möglich sein, Hilfesuchende niederschwellig über ihre Rechte zu informieren und auch darüber, wo sie dieses garantierte Recht in Anspruch nehmen können“ erklärt die Ärztin Isolde Lernbass-Wutzl von der ÖGHL. Und sie warnt vor deutschen Zuständen. Dort ist z.B. zwar der Schwangerschaftsabbruch prinzipiell legal, es ist Ärzt*innen aber bislang faktisch verboten gewesen, auf ihrer Homepage darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbruch anbieten. Bei der Sterbehilfe soll es nun anders laufen: „Es soll jedenfalls eine Auskunftspflicht bei Ärzten, Hospiz- und Pflegereinrichtungen bestehen. Niemand hat das Ziel, Werbung für Sterbehilfe zu machen. Jedoch muss aber darüber informiert werden können. Nur so kann den betroffenen Menschen auch tatsächlich geholfen werden, damit sie von ihrem garantierten Grundrecht Gebrauch machen können”, fordert sie. 

Presse-Rückfragen: PURKARTHOFER PR, Mag. Jakob Purkarthofer, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at 

Bild © Parlamentsdirektion / Peter Korrak (Quelle