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Patientenverfügung

Information zur Patientenverfügung

Als Patientin oder Patient können Sie jederzeit und ohne Begründung eine ärztliche Behandlung ablehnen. Eine solche Ablehnung ist dann nicht mehr möglich, wenn die Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit, beispielsweise durch Demenzerkrankung, verloren gegangen ist. Für diesen Zeitpunkt können Sie vorsorgen, indem Sie in einer Patientenverfügung erklären, daß Sie bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) empfiehlt daher bei Interesse die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung und bietet kostenlose Seminare zum Thema an.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier.