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„Historisch“- ÖGHL begrüßt VfGH-Entscheidung zur Sterbehilfe

Im Mai 2019 wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Individualantrag eingebracht, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit von §77 StGB „Tötung auf Verlangen“ und §78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ zu prüfen.

Am 11. Dezember 2020 hat der VfGH geurteilt und zum 31.12.2021 den Tatbestand der "Beihilfe" zum Suizid in § 78 StGB für verfassungswidrig erklärt. Lesen Sie hier mehr auf der Seite des VfGH. Nachstehend die Pressemitteilung der ÖGHL vom 11.12.2020:

„Historisch“- ÖGHL begrüßt VfGH-Entscheidung zur Sterbehilfe

Zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende

Selbstbestimmtes Sterben ist ab heute auch in Österreich ein Menschenrecht. Denn der VfGH macht den Weg frei für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Sterben und urteilte, dass der assistierte Suizid – bei dem der Suizident selbst in Beisein des Arztes die letzten Schritte setzt – gestattet wird. In einer ersten Reaktion zeigt sich die ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) mit der VfGH-Entscheidung zur Legalisierung der Sterbehilfe sehr zufrieden. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. Es sei ein zentraler Schritt für Selbstbestimmung auch am Lebensende.

„Wir sehen die Entscheidung des VfGH als einen historischen Durchbruch. Mit ihr wurde eine zutiefst inhumane Strafbestimmung aus der Zeit des Austrofaschismus aufgehoben. Es ist eine Entscheidung, die schwerkranken Menschen, die nicht mehr länger leiden möchten, das Sterben ein Stück humaner macht“, sagt Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der ÖGHL. Die Reichweite der Entscheidung sei mit der Einführung der Fristenlösung im Jahre 1975 vergleichbar, die heute nicht mehr in Frage gestellt wird.

Die ÖGHL wird sich jetzt dafür einsetzen, dass die nun legale Sterbehilfe in Österreich auch tatsächlich verfügbar ist, wie vom VfGH eingefordert. „Wir werden die VfGH-Entscheidung genau analysieren und die weiteren Schritte in den nächsten Wochen in unseren Gremien besprechen“, kündigt Obermüller an.

Die Aussendung und unseren ÖGHL Pressekontakt finden Sie hier