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ÖGHL Petition an Nationalrat eingebracht

Selbstbestimmtes Sterben in Würde

Die ÖGHL hat im Juni 2020, zusammen mit dem Initiator der Online-Petition "Recht auf Sterbehilfe", Wolfgang Obermüller, eine Petition an den Österreichischen Nationalrat eingebracht.

Aus der Petition (Zitat): "Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) und die Petition von Wolfgang Obermüller „Recht auf Sterbehilfe", ersuchen den Nationalrat, die Entkriminalisierung von Sterbehilfe zu diskutieren und gesetzgeberisch umzusetzen."

Im Bild die Übergabe der Petition durch Dr. Hurtl (ÖGHL), Mag. Göttling (ÖGHL) und W. Obermüller (ÖGHL und Initiator der Online-Petition) an Abg. z. NR. M. Bernhard (NEOS).

Lesen Sie den Text der gesamten Petition hier auf der Seite des Österreichischen Nationalrats.

Aktualisierung am 2. Juli 2020: Lesen Sie hier die Pressemitteilung "Petitionsausschuss: Von der alternativen Leistungsbeurteilung bis zum Recht auf Sterben in Würde" des Pressedienstes der Parlamentsdirektion zur Sitzung vom 1. Juli 2020. Die Pressemitteilung enthält:

"Ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende sei ein wesentlicher Teil der Autonomie des Menschen, heißt es in einer von Abgeordnetem Michael Bernhard (NEOS) unterstützten Petition , die dabei den Kontext von unausweichlichem schweren körperlichen oder psychischen Leid, insbesondere bei unheilbaren Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung, und bei aufrechter Urteilskraft des Leidenden im Fokus hat. Eine Umfrage zeige auch, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung in Österreich für Sterbehilfe ausspreche. Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) sowie die Petition von Wolfgang Obermüller "Recht auf Sterbehilfe" ersuchen gemeinsam den Nationalrat, die Entkriminalisierung von Sterbehilfe zu diskutieren und gesetzgeberisch umzusetzen. Betont werden gleichzeitig der ethische und zeitliche Vorrang von Palliativmedizin sowie psychischer und emotionaler Betreuung vor jeder Entscheidung zum Freitod.

Ausschussvorsitzender Michael Bernhard (NEOS) wies darauf hin, dass sich die EinbringerInnen schon mehrfach in dieser Frage an das Parlament gewandt haben und sich aufgrund aktueller Ereignisse - kürzlich ergangener Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Deutschen Bundesverfassungsgerichts - bestärkt sehen. Obwohl er eine Reihe von Anträgen auf Stellungnahmen einbrachte, schloss sich die Mehrheit dem Vertagungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Corinna Schwarzenberger an. Sie gab ebenso wie ihr Fraktionskollege Nikolaus Prinz zu bedenken, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof im September eine Entscheidung darüber fällen werde und man dieses Urteil abwarten wolle. Wenig Verständnis für dieses Argument hatten die Abgeordneten Andreas Kollross (SPÖ), Wolfgang Zanger und Christian Ries (beide FPÖ), die von einer Verzögerungstaktik sprachen."