Begriffliche Klarstellung
Die ÖGHL unterscheidet ausdrücklich zwischen dem Suizid im Sinne einer akuten, psychischen Krisenhandlung und dem assistierten Sterbe- oder Suizidwunsch nach Sterbeverfügungsgesetz (StVfG).
„Suizid“ bezeichnet im psychiatrischen und präventiven Kontext eine Handlung, die häufig aus einer akuten psychischen Erkrankung, Überforderung oder Hoffnungslosigkeit heraus erfolgt. Hier liegt der Fokus auf Prävention, Behandlung und Krisenintervention.
Der „assistierte Sterbe- oder Suizidwunsch nach Sterbeverfügungsgesetz“ hingegen bezeichnet eine autonome, wohlerwogene und rechtlich geregelte Entscheidung eines urteilsfähigen Menschen, der an einer schweren oder unheilbaren Erkrankung leidet. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen eines gesetzlich definierten Verfahrens (StVfG) und unter ärztlicher Aufklärung sowie juristischer Dokumentation.
