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Patientenverfügung

Als Patientin oder Patient können Sie jederzeit und ohne Begründung eine ärztliche Behandlung ablehnen. Eine solche Ablehnung ist dann nicht mehr möglich, wenn die Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit, beispielsweise durch Demenzerkrankung, verloren gegangen ist. Für diesen Zeitpunkt können Sie vorsorgen, indem Sie in einer Patientenverfügung erklären, dass Sie bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft schreibt dazu auf ihrer Webseite: „Mit einer Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus abgelehnt werden. Somit sichert eine Patientenverfügung letztlich Ihre Selbstbestimmung. Die Verfügung gilt erst dann, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausdrücken können - zum Beispiel, weil Sie nicht mehr kommunizieren können oder weil Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen. Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden."

Um eine verbindliche Patientenverfügung zu erstellen sind mehrere Vorschriften zu beachten. Es wird empfohlen, dafür das österreichweit verwendete, standardisierte Formular zu nutzen. So gehen Sie sicher, dass die Verfügung alle notwendigen formalen Kriterien erfüllt. (Patientenverfügungen, die den Vorschriften nicht in allen Punkten entsprechen, sind nicht verbindlich; sie müssen lediglich „berücksichtigt" werden.) Die Errichtung einer Patientenverfügung ist bei einer österreichischen Patientenvertretung kostenlos, lediglich für die vorher erforderliche ärztliche Beratung fallen Kosten an.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) empfiehlt daher bei Interesse die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung.

Vortragsangebot: Eine Patientenverfügung richtig erstellen

 

Die ehemalige Hospizkoordinatorin Christine Weber bietet in Zusammenarbeit mit der ÖGHL ehrenamtlich Vorträge an, in denen Sie über Patientenverfügungen informiert. Dauer des Vortrages: Eine Stunde. Vortragstermine werden in unserem Rundbrief an die Mitglieder angekündigt. Wenn Sie an einem Vortrag interessiert sind, einen eigenen Vortrag anfragen möchten oder weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte direkt

Christine Weber, Telefon: +43 660 430 70 79, E-Mail: christine.weber@oeghl.at 

 

Weitere Informationen zur Errichtung einer Patientenverfügung und das empfohlene, kostenlose Formular erhalten Sie auf der behördenübergreifenden Plattform www.oesterreich.gv.at.

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