Öffentliche Verhandlung des VfGH zum Sterbeverfügungsgesetz
3. Sep. 2024

Foto: VfGH/Achim Bieniek
Am 19. September 2024 wird der Verfassungsgerichtshof eine öffentliche, mündliche Verhandlung zum seit 2022 geltenden Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) abhalten. Die ÖGHL, gemeinsam mit vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten die Neufassung des § 78 StGB sowie das StVfG für verfassungswidrig, insbesondere:
die Vorschrift, dass laut StVfG einer der beiden aufklärenden Ärzte ein Palliativmediziner sein muss, und
dass Sterbeverfügungen nur ein Jahr gültig sind.
Die Verhandlung wird öffentlich abgehalten. Interessierte können sich unter verhandlung@vfgh.gv.at als Zuhörer bzw. Zuhörerin anmelden.
Siehe auch auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes: https://www.vfgh.gv.at/medien/Verhandlung-Sterbeverfuegungsgesetz.de.php