Zum Hauptinhalt springen

Verfassungsgerichtshof behandelt Sterbehilfe

Im Mai 2019 wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Individualantrag eingebracht, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit von §77 „Tötung auf Verlangen“ und §78 „Mitwirkung am Selbstmord“ zu prüfen (wir haben hier darüber berichtet).

Der Verfassungsgerichtshof hat informiert, daß eine öffentliche Verhandlung des Individualantrags für Donnerstag, 24. September 2020, 9.30 Uhr angesetzt ist. Details zu Anmeldungen, Corona-Maßnahmen und Agenda sind auf der Seite des VfGH einzusehen.

Dort unter anderem: "Nach Durchführung der Verhandlung wird der Verfassungsgerichtshof die Beratungen fortsetzen und – falls erforderlich – einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Die Entscheidung des Gerichtshofes ergeht auf Grund der von den Parteien eingebrachten Schriftsätze und des Ergebnisses der Verhandlung entweder durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung oder durch mündliche Verkündung. Der Termin für eine allfällige Verkündung wird gesondert bekannt gegeben."

Aktualisierung (Oktober 2020): Der VfGH wird seine Beratungen zu diesem Antrag in der November-Session forsetzen.