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Verfassungsgerichtshof behandelt Sterbehilfe im Juni 2020

8. Juni 2020

Antrag beim österreichischen Verfassungsgerichtshof:


Im Mai 2019 wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Individualantrag eingebracht, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit von §77 „Tötung auf Verlangen“ und §78 „Mitwirkung am Selbstmord“ zu prüfen.


Der Verfassungsgerichtshof hat Anfang Juni mitgeteilt, daß er sich in seiner Session im Juni 2020 mit diesem Antrag beschäftigen wird.


Der Antrag wird vertreten durch Dr. W. Proksch (Kanzlei EthosLegal), ÖGHL Beirat, im Namen von vier Antragstellern. Dr. Proksch: "Wie der Pressemitteilung des VfGH zu entnehmen ist, stehen in der anstehenden Session rund 500 Fälle auf der Tagesordnung; ca 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen im Plenum des Gerichtshofes beraten, wobei neben den Covid-19-Maßnahmen-Anfechtungen und der Bekämpfung des Kopftuchverbots in Schulen ausdrücklich auch unsere Sterbehilfe-Anträge hervorgehoben wurden. Es ist erfreulich, dass sich der Verfassungsgerichtshof trotz der Vielzahl der vorliegenden Fälle nun mit unseren Anträgen befasst."


Wir werden Sie weiter auf der Seite ÖGHL News informieren.

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