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Antrag beim Verfassungsgerichtshof

Antrag beim österreichischen Verfassungsgerichtshof:

Im Mai 2019 wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein sog.  Individualantrag eingebracht, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit von §77 „Tötung auf Verlangen“ und §78 „Mitwirkung am Selbstmord“ zu prüfen.

Hilfsweise wurde auch eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens angeregt.

Die vier Antragesteller, vertreten durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch (Kanzlei ETHOS.legal) sind der Auffassung, daß die beiden Paragraphen gegen die österreichische Verfassung, aber auch gegen EU-Recht verstoßen. Die ÖGHL unterstützt diesen Antrag.

Der VfGH leitete den Individualantrag dem Bundeskanzleramt mit dem Auftrag zur Erstattung einer Gegenschrift weiter; die österreichische Bundesregierung gab auch schon eine Äußerung ab, in welcher sie immerhin die (formelle) Zulässigkeit des Antrages wie auch die Antragslegitimation von zumindest zwei der vier Antragsteller ausdrücklich zugestand, sich  (inhaltlich) jedoch für die Beibehaltung der angefochtenen Bestimmungen aussprach. Dazu reichte Proksch wiederum eine Replik im Namen und Auftrag der Antragsteller ein.

Aktuell, Stand Oktober 2019, warten wir auf eine Entscheidung des VfGH, ob ein Gesetzesprüfungsverfahren bezüglich der angefochtenen Bestimmungen eröffnet wird.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Wir werden sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem VfGH unter ÖGHL News weiter informieren.

(Ein Beitrag von W. Proksch, ÖGHL Beirat)