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Stellungnahme der ÖGHL zum Entwurf der Änderung das Sterbeverfügungsgesetzes jetzt unterstützen!

16. Juni 2026

Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Am 10. Juni wurde im Parlament ein Ministerialentwurf für die Novellierung des Sterbeverfügungsgesetzes eingebracht. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2024. Die ÖGHL hatte zuvor einen Antrag eingebracht, in dem wir auf Unzulänglichkeiten des Gesetzes hinwiesen und Änderungen forderten. Unter anderem kritisierten wir die Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen auf ein Jahr. 

 

Der nun vorliegende Entwurf sieht eine geringfügige Vereinfachung bei der Verlängerung von Sterbeverfügungen vor, berücksichtigt aber keines der anderen von uns aufgezeigten Problemfelder. Unter anderem fordern wir eine Gleichstellung des assistierten Suizids mit dem „natürlichen Tod“, um routinemäßige polizeiliche Ermittlungen nach assistiertem Suizid und die damit verbundene Traumatisierung aller Beteiligten zu unterbinden.

 

Die ÖGHL hat heute eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingebracht (siehe Anhang). Wir ersuchen Sie eindringlich, diese Stellungnahme zu unterstützen. Sie können dies online mit oder ohne Veröffentlichung ihres Namens tun, aber nur bis zum 24. Juni 2026!

 

Den gesamten Wortlaut des Gesetzesentwurfs finden Sie auf der Website des Parlaments:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/525

 

Die ÖGHL-Stellungnahme und die Möglichkeit zur Unterstützung finden Sie hier: 

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/4531#tab-Zustimmungserklaerungen

 

Achtung: die Unterstützung wird erst wirksam, nachdem Sie eine E-Mail mit dem Absender „Bürgerbeteiligung“ erhalten und den Link bestätigt haben!


Natürlich steht es Ihnen auch frei, selbst eine Stellungnahme zu verfassen. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Bürgerrechte auszuüben und damit direkt auf den Gesetzgebungsprozess einzuwirken.


Die Stellungnahme ist auch als PDF hier verfügbar:



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