Sterbeverfügungsgesetz – Novelle auf den Weg gebracht
12. Juni 2026

Foto: BKA Regina Aigner
Ende Mai haben wir auf die abgelaufene Frist für die Novellierung des Sterbeverfügungsgesetzes aufmerksam gemacht. Sterbeverfügungen besitzen wegen der ungeregelten Geltungsdauer derzeit kein Ablaufdatum. Nun ist Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) tätig geworden und hat am 10. Juni einen Gesetzesentwurf eingebracht. Vorgeschlagen wird darin, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr gültig sein sollen. Allerdings sollen sie innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können.
Wie die APA berichtet, soll dazu eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, wonach die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, weiterhin einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, ihr Leben zu beenden, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz wird einer öffentlichen Begutachtung unterzogen, die Begutachtungsfrist endet am 24. Juni. Die ÖGHL wird die Gelegenheit wahrnehmen und eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.
ÖGHL fordert längere Gültigkeitsdauer und sieht weiteren Reformbedarf
In einem Statement hat sich die ÖGHL gegenüber der APA zur vorgesehenen Novelle geäußert und begrüßt, dass nun eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, mit der die Erneuerung von Sterbeverfügungen vereinfacht wird. Kritisch sieht ÖGHL-Präsidentin Dr. Christina Kaneider die weiterhin nur einjährige Gültigkeit, was zu vermeidbaren organisatorischen Belastungen von Betroffenen führen kann. Sie verweist zum Vergleich auf Patientenverfügungen, die acht Jahre gültig sind.
Ein zentraler Reformbedarf bleibt aus Sicht der ÖGHL weiterhin ungelöst, denn ein legal durchgeführter assistierter Suizid soll dem "natürlichen Tod" auch in Zukunft nicht gleichgestellt sein. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass Angehörige und Hilfeleistende trotz korrekter Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert werden. "Ich habe mehrfach erlebt, wie ein Sterbeort zum Tatort gemacht wird und Angehörige in einer vulnerablen Situation traumatisiert werden", sagt Christina Kaneider. "Das hätte man durch eine rechtliche Gleichstellung des assistierten Suizids verhindern können. Das selbstbestimmte Sterben bleibt faktisch ein Tod zweiter Klasse. Und ich glaube das ist politisch gewollt."
Als Expertenorganisation weist die ÖGHL die Politik seit Jahren auf Probleme der Vollzugspraxis sowie auf Zugangshürden, Diskriminierungen und Versorgungslücken hin. Nennenswerte Reaktionen blieben bisher aus; auch der vorliegende Entwurf greift die von der ÖGHL an die Ministerien übermittelten Informationen kaum auf.
Regierung geht minimalistisch vor
"Die Regierung geht beim Thema Sterbehilfe minimalistisch vor und korrigiert gerade das Notwendigste, statt eine weitsichtige Lösung im Interesse schwerkranker Menschen anzugehen", so Kaneider. "Der assistierte Suizid musste aus verfassungsrechtlichem Gründen ermöglicht werden. Er soll aus Sicht vieler politischer Eliten und kirchlicher Akteure aber eine öffentlich möglichst unsichtbare und normativ schlechter gestellte Form des Sterbens bleiben."
Der Regierungsentwurf kommt jetzt nach bereits abgelaufener VfGH-Frist und soll nach einer auf zwei Wochen verkürzten Begutachtung noch vor dem Sommer in das Gesetzgebungsverfahren geschickt werden. Aus Sicht der ÖGHL entsteht damit der Eindruck, dass eine breite öffentliche Debatte nicht erwünscht ist.
