Leistungsangebot
Wir bieten unseren Mitgliedern fachkundige und ergebnisoffene Beratung und Hilfe in Hinblick auf ein selbstbestimmtes Lebensende an.
Allgemeine Informationen stellen wir kostenlos auf unserer Webseite zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich zunächst hier in der Rubrik: Häufige Fragen.
Alle Arbeit und Hilfe der ÖGHL basiert auf dem Prinzip „Mitglieder helfen Mitgliedern“, auf Spenden und Ehrenamt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Mitgliedschaft Voraussetzung für persönliche Beratung und Hilfe ist.
Sollten Sie Interesse an persönlicher Beratung und Hilfe haben, kontaktieren Sie uns per E-mail um ein ca. 30-minütiges Erstgespräch zu vereinbaren. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail haben, können Sie uns alternativ auch unter der Telefonnummer +43 676 5320648 eine Nachricht hinterlassen. Dieses Erstgespräch ist für Mitglieder kostenlos.
Bitte beachten Sie: Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs benötigen wir keine medizinischen Unterlagen oder ausführlichen Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Bitte übermitteln Sie uns per E-Mail keine Diagnosen, ärztliche Befunde, Arztbriefe oder Sterbeverfügungen. Eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens genügt. Persönliche und gesundheitliche Einzelheiten können bei Bedarf im vertraulichen Erstgespräch erörtert werden.
In diesem Erstgespräch informieren wir Sie persönlich und individuell über Vorsorgeinstrumente wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bzw. über die Möglichkeit der Errichtung einer Sterbeverfügung und besprechen, wie die ÖGHL Ihnen helfen kann. Dies kann die Suche nach attestierenden Ärzten und nach Notaren bzw. Patientenanwälten ebenso umfassen wie psychosoziale Betreuung oder organisatorische Hilfe. In den meisten Bundesländern arbeiten wir mit eingetragenen Kooperationspartnern zusammen, insbesondere mit Kooperationsärzten des ÖGHL-Ärztenetzwerks, mit ausgesuchten Pflegediensten und mit geschulten Spezialisten, die Ihnen helfen und Sie begleiten können. Die Modalitäten unterscheiden sich derzeit von Bundesland zu Bundesland, basieren aber prinzipiell auf dem ÖGHL Qualitätsstandard "Fürsorge zur Autonomie - ein Best-Practice-Leitfaden zur Suizidassistenz."
Aus juristischen Gründen bieten wir ausdrücklich keine „physische Hilfeleistung“ im Sinne des Sterbeverfügungsgesetztes an und vermitteln diese auch nicht; Möglichkeiten für ärztliche Unterstützung können aber in einem Beratungsgespräch ebenso besprochen werden.
Bitte beachten Sie: Die ÖGHL erhält keine öffentlichen Förderungen für ihre Arbeit, und die oben genannten Leistungen werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Die ÖGHL, wie auch unsere Kooperationspartner, sind darauf angewiesen, nicht ehrenamtlich zu erbringende Leistungen durch Honorare zu finanzieren. Die Tätigkeit der ÖGHL ist statutengemäß auf die Förderung des Gemeinwohls und nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Sollten Sie Interesse an weiterer Beratung und Hilfe haben, vereinbaren Sie bitte ein kostenloses Erstgespräch.
