Novellierung des Sterbeverfügungsgesetzes & Grundsatzrede der ÖGHL Präsidentin
7. Juli 2026

Plenarsaal des Österreichischen Parlaments (Foto ÖGHL)
Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes beschlossen. Sterbeverfügungen bleiben in Zukunft weiterhin nur ein Jahr wirksam, können künftig jedoch innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden. Das bringt in diesem einen Punkt zwar eine Erleichterung für sterbewillige Menschen, aber wie bereits befürchtet beschränkt sich diese Novellierung auf die minimale, durch das VfGH Urteil vom Dezember 2024 notwendig gewordene Anpassung. Zentraler Reformbedarf, wie ihn die ÖGHL in ihrer Stellungnahme ausführlich dargelegt hat, wurde von den politischen Entscheidungsträgern nicht angegangen.
Nach wie vor scheinen alle Parteien in Österreich bemüht, das Thema Suizidhilfe klein zu halten, keine weitsichtigen Lösungen für kranke Menschen anzustreben und eine breitere öffentliche Auseinandersetzung tunlichst zu vermeiden. Passend dazu analysiert ÖGHL Präsidentin Christina Kaneider in ihrer aktuellen Grundsatzrede das fortbestehende gesellschaftliche Tabu des selbstbestimmten Sterbens. Wir geben ihre Rede (gehalten bei einer Veranstaltung am Innsbrucker Oberlandesgericht am 18.6.2026) hier in voller Länge wieder:

Über die Grenzverschiebungen des Sagbaren
Grundsatzrede zur Lage der Suizidhilfe in Österreich heute
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Fragen der Sterbehilfe waren in Österreich sehr lange kein Gegenstand einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung. Wie hat sich das verändert? Lassen Sie mich mit einer kurzen zeithistorischen Rückschau beginnen, die mir für den Kontext unserer Veranstaltung unerlässlich erscheint.
Die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt hat bereits in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2015 ein bemerkenswert klares Votum zum Assistierten Suizid vorgelegt. 16 der 24 Mitglieder, also zwei Drittel der Experten, sprachen sich für die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensbeendigung aus – unter bestimmten Voraussetzungen, und in einem geregelten Rahmen: zu diesem sollten vor allem die Entscheidungsfähigkeit, ausreichende Aufklärung, ein anhaltender Wille und zeitliche Fristen zur sorgfältigen Erwägung des Sterbewunsches zählen. Dieses klare Votum der Kommission spiegelt auch die stetig wachsende Zustimmung der Bevölkerung westlicher Wohlfahrtsstaaten wieder, die – und das zeigen große statistische Analysen – mehrheitlich regulierte Formen der Sterbehilfe befürworten.
Und dann? Was ist dann passiert? Wie soll ich es diplomatisch ausdrücken: Nichts.
Trotz der Empfehlung der Experten hat die Politik dieses unliebsame Thema weitere sechs Jahre lang ignoriert. Durch einen Individualantrag zweier schwerkranker Patienten, eines Arztes und der ÖGHL kam es im Jahr 2020 zum wegweisenden Urteil des VfGH, welches die Verabschiedung des Sterbeverfügungsgesetzes zur Folge hatte, das nun vor über vier Jahren in Kraft getreten ist.
Damals, in diesem Jahr 2022, habe ich als Ärztin auf einer Hospiz- und Palliativstation gearbeitet. Es ist gar nicht leicht, die Stimmung in Worte zu fassen, welche mit der Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen einherging. Egal, ob man dafür oder dagegen war, es gab vor allem eines: allergrößte Verunsicherung, niemand kannte sich wirklich aus, alle hatten große Angst einen Fehler zu machen, oft gab es eine bedrückende Mauer des Schweigens, nicht nur im Kollegium, sondern vor allem auch zu unseren Patienten hin.
Das war kein lokales Phänomen; in der Vernetzung mit Kollegen in anderen Bundesländern zeigte sich: es war im ganzen Land ähnlich. Es wurde nicht informiert. Damals war ich darüber verärgert, heute verstehe ich viele Kollegen und Institutionen etwas besser: Zu groß waren wohl die Vorbehalte gegen das unsichere Neue, zu groß die Befürchtung gegen das "Werbeverbot" zu verstoßen, das de facto wie ein Informationsverbot gewirkt hat, zu groß war der moralische Druck von Seiten kirchlicher und kirchennaher Akteure, zu groß die Sorge, die eigene Identität als Helfer preiszugeben. Und zu all dem gab es so gut wie keine gezielte öffentliche Information, keinen breiten gesellschaftspolitischen Diskurs, keine Anlaufstellen, keine Initiativen der Ärztekammer, keinen Austausch darüber, WIE das Gesetz genau umzusetzen wäre; mit dem Thema "Assistierter Suizid" liefen sowohl Angehörige von Gesundheitsberufen als auch der Patient in der Regel ins Leere.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ich hier zu umschreiben versuche, ist wohl nichts anderes als die Wirkung eines Tabus. Die österreichische Lösung lautete: Okay, machen wir notgedrungen ein Gesetz, aber bitte sprechen wir dann lieber nicht zu laut davon, höchstens mit vorgehaltener Hand und keinesfalls öffentlich! Gesetz ja, Sichtbarkeit: klares Nein.
Durch einen weiteren Individualantrag der ÖGHL wurde 2024 das rigide Werbeverbot vom VfGH gekippt. Verschiedene Medien begannen vermehrt, das Thema zu adressieren, nicht nur wegen der rechtlichen Änderungen, sondern weil es gesellschaftlich immer virulenter wurde; der Assistierte Suizid wurde ja von Menschen umgesetzt, aber man wusste eigentlich nicht so recht: Wer assistiert? Wer koordiniert? Und wie genau findet Suizidassistenz eigentlich statt?
Jenes Ereignis, das dann zu einer deutlichen Grenzverschiebung des Sagbaren und zu einer neuen Konstellation der Sichtbarkeit des Assistierten Suizids in weiten Teilen der Bevölkerung geführt hat, war zweifelsohne Niki Glattauers Interview im Falter. Der schwer an Krebs erkrankte österreichische Autor spricht im September letzten Jahres öffentlich über die Beweggründe seines assistierten Suizids und tut dies, weil er den Eindruck hat, die meisten Menschen im Land wissen kaum etwas über dieses Thema. Bei manchen hat das große Empörung mobilisiert: Sensationalismus, Heroisierung, Romantisierung – so lauteten nur einige der Vorwürfe gegen Glattauer und jene Journalisten, die das Interview veröffentlicht haben. Man solle, so hieß es, den Assistierten Suizid nicht als bestmögliche Form des Sterbens verherrlichen. Das ist als Warnung zunächst nicht falsch. Den Assistierten Suizid sollte man nicht verherrlichen. Er ist gewiss nicht die Lösung für jede Not. Er ist auch nicht die beste Form des Sterbens. Und er ist nicht die einzige Form von Autonomie am Lebensende. Er ist schlicht eine Möglichkeit der höchstpersönlichen Entscheidung am Lebensende für jene, die es wollen und die Voraussetzungen erfüllen.
Die Heftigkeit manch ablehnender Reaktionen hat mich zum Nachdenken gebracht, zumal es sich in Österreich um den weit und breit ersten öffentlich diskutierten Fall von Sterbehilfe handelte, durch den auch große Teile der Bevölkerung zum ersten Mal überhaupt Kenntnis davon erlangt haben, was in unserem Land seit Jahren geltendes Recht war. Schon dieser erste Fall war für manche Kritiker einer zu viel. Mit dem Interview wurde sicher ein Tabu berührt, wenn nicht durchbrochen. Und Tabus, meine Damen und Herren, sind etwas Ambivalentes. Einerseits stabilisieren sie gesellschaftliche Ordnungen. Sie setzen Grenzen, sie schützen Strukturen und Individuen. Andererseits führen sie – und dafür gibt es zahllose historische Beispiele – oft auch zu Erstarrung, Repression, Rigidität und zu einer Blockade notwendiger sozialer Entwicklungsprozesse.
Die meisten hier werden sich selbst ein Bild von der Debatte gemacht haben. Aber wie auch immer Ihr Urteil im Einzelnen ausfallen mag: In unserem Land ist in der Folge eine gänzlich neue Situation entstanden. Der Diskurs hat sich verschoben. Das Thema der Selbstbestimmung am Lebensende ist nun für eine viel größere Zahl von Menschen in Institutionen und dem niedergelassenen Bereich artikulierbar und ansprechbar geworden. Patienten trauen sich mehr denn je, mit dem Hausarzt oder anderen Behandlern darüber zu sprechen. Zahlreiche Zuschriften von Betroffenen und Angehörigen, die wir erhalten haben, zeigen, dass sehr, sehr viele Menschen unglaublich erleichtert darüber sind.
Das Thema kann – so wie bei unserer heutigen Veranstaltung – weiterhin kontrovers diskutiert werden, aber es gibt heute wesentlich mehr Information in der Bevölkerung als noch vor wenigen Jahren — wenn auch immer noch viel zu wenig.
Das Thema wird auch nicht mehr von der Bildfläche verschwinden. Zu viele Menschen haben inzwischen ein Grundrechtsbewusstsein. Und zu viele Menschen haben auch ein feines Sensorium dafür entwickelt, wo Grundrechte von Patienten eingeschränkt, ausgehöhlt oder faktisch blockiert werden. Die Volksanwaltschaft hat die vergangenen vier Jahre großartige Arbeit geleistet, Fälle von Diskriminierung sterbewilliger Menschen genau zu prüfen und Institutionen für konkrete Missstände zu kritisieren. Die ÖGHL dokumentiert laufend Fälle von Diskriminierung, Fehlinformation und bürokratischen Schikanen für sterbewillige Personen. Beinahe jeder Patient, der mir von seinem Weg zur Sterbeverfügung erzählt, berichtet von Erfahrungen dieser Art.
Und ich möchte heute noch einen typischen Einwand gegen den Assistierten Suizids und seine Sichtbarkeit aufgreifen – Ich spreche von der Suizidprävention. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es steht völlig außer Streit, dass wir suizidpräventive Maßnahmen und qualifizierte psychosoziale Interventionen dort brauchen, wo Menschen infolge suizidaler Krisen oder psychopathologisch bedingter Suizidalität in selbstgefährdende Situationen geraten. Suizidprävention will und soll Suizide verhindern. Dafür wurde sie entwickelt, und dafür ist sie unverzichtbar. Aber die Logik der Verhinderung lässt sich nicht einfach auf den Sterbewunsch im Kontext schwerer, unheilbarer Erkrankung übertragen.
Warum nicht? Weil eine ausschließliche Orientierung an der Maxime des Verhinderns den Respekt vor der Autonomie des Patienten in problematischer Weise zurückdrängt. Es gibt keine Lebenspflicht. Es ist unzulässig, den Sterbewunsch einer entscheidungsfähigen Person von vornherein einer psychiatrischen bzw. paternalistischen Perspektive zu unterwerfen und sterbewillige Menschen reflexhaft zu pathologisieren. Damit wird das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende faktisch de-legitimiert. Die wissenschaftliche Literatur diskutiert Sterbewünsche im palliativen Setting seit langem als ein eigenständiges klinisches Phänomen – und nicht per se als Ausdruck psychischer Krankheit.
Genau hier liegt, so scheint es mir, ein zentraler Mangel der Debatte: Man nimmt einen aufgeladenen Begriff, der stark durch die Konnotationen von Einengung, Krise und Psychopathologie bestimmt ist — nämlich den Begriff Suizid — und überträgt das Wort auf Situationen, in denen es eigentlich um etwas Anderes geht: nämlich um selbstbestimmte Entscheidungen bei schwerer, unheilbarer Erkrankung. Warum ist die Differenzierung von Sterbewunsch und Suizidalität immer noch so schwierig? Ich glaube, weil unsere Sprache manchmal vor-entscheidet. Das Wort „Suizid“ ist heute fast nicht mehr von seiner psychiatrischen Rahmung zu trennen. Es aktiviert bei vielen Fachkräften im Gesundheitswesen, bei Ärzten, Therapeuten, Sozialarbeitern beinahe automatisch eine Handlungssequenz der Krisenintervention — und diese zielt auf die Suizidprävention ab. Der terminus technicus „Assistierter Suizid“ mag juristisch präzise sein. Für eine differenzierte fachliche Diskussion über ethische Fragen am Lebensende ist er aber nur begrenzt hilfreich. In der internationalen Fachliteratur, vor allem im kanadischen und US-amerikanischen Raum, spricht man beispielsweise von Medical Assistance in Dying. Vielleicht gibt es noch bessere Begriffe. Vielleicht müssen wir überhaupt erst eine Sprache entwickeln, die der Sache angemessen ist. Das ist keine Wortklauberei! Es geht darum, Sterbeverfügung und assistierten Suizid als eine von mehreren möglichen Formen der Wiederherstellung von Handlungsmacht und Selbstwirksamkeit am Lebensende zu verstehen. Ich stehe heute auch deshalb hier, weil viele Patienten mich am Sterbebett ausdrücklich darum gebeten haben, diesem Anliegen eine Stimme in der Öffentlichkeit zu geben.
Geschätzte Zuhörende: mit Empörung oder den altbekannten Rhetoriken von Warnung und Dammbruch kommen wir an diesem Punkt nicht mehr weiter. Wir müssten aber fachlich längst einen Schritt weiter sein. Wir müssten darüber sprechen, wie die selbstbestimmte Lebensbeendigung qualifiziert begleitet werden kann, welche Schutzstandards es braucht, wie Suizidhilfe professionalisiert werden kann, welche Kooperationen mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens es geben kann und welche praktischen Leitlinien notwendig sind, damit Menschen mit Sterbewunsch nicht länger marginalisiert werden.
Die ÖGHL hat mit der Veröffentlichung eines Best-Practice-Leitfadens für Suizidassistenz dazu einen konkreten Beitrag geleistet. Und genau in diese Richtung müsste die Debatte nun aus meiner Sicht gehen: weg von Abwehrkämpfen, weg vom Panikmodus, hin zu einer seriösen und menschenrechtlich sensiblen Gestaltung. Nur mit ausgebauter Palliativversorgung UND qualitätsgesicherter Suizidhilfe finden wir den Weg in eine Sterbekultur, die einer liberalen Demokratie würdig ist.
Abschließend möchte ich noch eines sagen: Die gesellschaftliche Realität hat sich bereits verändert. Der assistierte Suizid ist kein unbedeutendes Randphänomen, sondern Teil der Lebenswelt vieler Menschen geworden. Viele Menschen kennen jemanden der es gemacht oder in Erwägung gezogen hat bzw. sprechen mit Familie und Freunden über die Gestaltung des eigenen Lebensendes. Die von manchen befürchtete "Normalisierung" des selbstbestimmten Sterbens findet in demokratischen Gesellschaften längst statt – und zwar unabhängig davon, ob einzelne Institutionen, kirchennahe Akteure oder bestimmte politische Eliten bereit sind, diesen Wandel mitzuvollziehen.
Gesellschaften verändern ihren Blick auf Krankheit, Leid, Autonomie und eben auch auf das Sterben —das haben sie immer getan. Unsere Vorstellungen vom „richtigen“, „guten“ oder „natürlichen“ Tod sind keine zeitlosen Wahrheiten, sondern Teil kultureller und historischer Entwicklungen. In einer unhintergehbar Werte-pluralistischen Gesellschaft wird man akzeptieren müssen, dass es nicht nur eine legitime Vorstellung vom guten Sterben gibt, und dass wir diese Vielfalt über das bloße Akzeptieren hinaus auch sinnvoll begleiten werden müssen.
So oder anders, am Ende gilt: Das Sterben selbst müssen wir aushalten!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
